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Joachim Wilhelm Franz Philipp von Holtzendorff (1829-1889) von Peter Niehold Bekannte Persönlichkeiten hat die Uckermark schon sehr viele hervorgebracht, aber nur wenige haben so große internationale Anerkennung gefunden wie Franz von Holtzendorff.  Franz II. v. Holtzendorff
Die Familie derer von Holtzendorff gehört zu den ältesten Adelsfamilien, die in der Uckermark ansässig sind. Am 11.8.1297 wird erstmals ein Otto de Holtzendorpe (Riedel, CDB. A XIV 46) erwähnt. Dies ist nun schon über 700 Jahre her. Im 15. Jahrhundert zieht es Teile der Familie aus ihrem Stammsitz, Holzendorf, bei Prenzlau in die südliche Uckermark, in die Gegend um Vietmannsdorf. In Dargersdorf wird der Name 1426 erstmals und wenig später, im Jahre 1494, auch in Vietmannsdorf erwähnt. 1783 fällt das Vietmannsdorfer Gut als Erbe an Joachim Philipp Albrecht von Holtzendorff, der 1761 auf dem Hausgut Bruchhagen (bei Angermünde) geboren wurde. Er ist bis 1784 Leutnant beim Potsdamer �Prinz von Preußen"- ?egiment und gehört zum engeren Bekanntenkreis des Prinzen und späteren Königs Friedrich Wilhelm II. (1786-1797), widmet sich danach dem Vietmannsdorfer Besitz. Als siebtes von zehn Kindern wird Franz (I) am 4. Februar 1804 geboren. Er erlangt über die Kreisgrenzen hinaus großes Ansehen, nicht zuletzt durch seine Rede �Über die politische Stellung der Stände" auf dem Templiner Kreistag vom 8.7.1843. Dies ist aber ein anderes Thema. Im Hause Vietmannsdorf wird am 14. Oktober 1829 Franz (II) von Holtzendorff als zweites von fünf Kindern des Franz (I) v. H. (1804-1871) und seiner Frau Charlotte (1797-1870), geborene Häsecke aus Wriezen, geboren. Er verstarb am 5. Februar 1889 an einem Herzleiden in München, im Alter von 59 Jahren. Sein Grab befindet sich bis heute in Großkochberg (Thüringen). Am 21. März 1857 heiratet er Pauline Binder (1831-1912), eine Tochter des damaligen Hamburger Bürger-meisters und Juristen Nicolaus Binder (1785-1865). Mit einer glücklichen Kindheit in Vietmannsdorf ist es für Franz jedoch schnell vorbei, ab 1839 besucht er in Berlin das altehrwürdige Gymnasium �Zum Grauen Kloster", welches noch heute einen sehr guten Ruf geniest. Nach Beendigung seiner Schulzeit studiert er Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Bonn, worin er 1852 promoviert. Die folgenden Jahre sind durch praktische Erfahrungssuche im Vorbereitungsdienst für preußische Juristen geprägt. Er wird 1857 als Privatdozent, 1863 als Professor an der Berliner Universität und ab 1873 an der Münchener Universität tätig. In München wird er bis an sein Lebens-ende Staats-, Völker und Strafrecht lehren. Franz v. H. ist maßgeblich an der Gründung des �Deutschen Juristentages" (1860) beteiligt, der das deutsche Recht pflegen und die Deutsche Rechtsordnung weiterentwickeln wollte. Auch soziales Engagement zeigt er mit seiner Beteiligung bei der Einrichtung und Unterhaltung der Berliner Volks-küchen, des Volksbildungsvereins und des Lettevereins (Verein zur Förderung der Erwerbsfähigkeit und Bildung von Frauen). Schon mit 20 Jahren führen ihn viele Reisen ins europäische Ausland, so nach Frankreich, Großbritannien, Italien und Rußland. Er �galt im Ausland als der berühmteste deutsche Jurist seiner Zeit. Er war ein enzyklopädischer Geist auf fast allen Gebieten der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung als Strafrechtler überstieg die als Staats- und Völker-rechtler." (Carl Meltz, in: Neue Deutsche Biographie. 1972). Sein Hauptanliegen ist die Er-neuerung des Strafrechts und des Strafvollzuges, insbesondere die Ab-schaffung der Todesstrafe und eine Reform des Gefängniswesens. Hinterlassen hat Franz v. H. viele seiner Ideen in Form von Büchern, Aufsätzen und Artikeln. Seine Reisen spiegeln sich in seinen ersten Werken wieder, 1859 er-scheint �Französische Rechtszu-stände, insbe-sondere die Resultate der Straf-gerichtspflege in Frankreich und die Zwangscoloniesation von Cayenne", �Das irische Gefängnissystem, ...", �Die Deportation als Strafmittel in alter und neuer Zeit und die Ver-brechercolonien der Engländer und Franzosen". Auch in den Folgejahren erscheinen umfangreiche Werke vor-wiegend mit Themen des Strafrechts so u.a.: �Die Reformation der Staatsanwaltschaft in Deutschland" (1864), �Wesen und Werth der öffentlichen Meinung" (1879), �Die Auslieferung der Verbrecher und das Asylrecht" (1881). Holtzendorff ist Herausgeber mehrerer Handbücher, darunter: �Encyklopädie der Rechtswissenschaft" (1870f), &?65533;Handbuch des Völkerrechts I-IV" (1885-89), �Handbuch des deutschen Strafprozeßrechts I. u. II." (1879; Nachdruck 1995 erschienen). Er ist ferner Her-ausgeber der �Allgemeinen Deutschen Strafrechtszeitung" (1861-78) und in Zusammenarbeit mit Rudolf Virschow (1821-1912) erschien seit 1866 die �Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge". Nicht zuletzt die Tatsache, daß noch heute Bücher des Franz v. H. erscheinen, zeugt davon, daß sein Lebenswerk noch nicht an Bedeutung verloren hat und hoffentlich auch nicht verlieren wird. In der Vietmannsdorfer Heimatstube gibt es auch eine kleine Ecke, die sich mit der Familie derer von Holtzendorff befaßt, die das Geschick der Gemeinde über Jahrhunderte mitgeprägt hat. 1999 ist in zweierlei Hinsicht ein denkwürdiges Jahr - sowohl der 110. Todestag als auch der 170. Geburtstag dieses berühmten Uckermärkers kann in diesem Jahr gefeiert werden. |